Fundsachen können im Bürgerbüro der Gemeinde Ense abgegeben werden. Darüber hinaus hat der Finder alternativ die Möglichkeit, die Fundsache bei sich aufzubewahren. In diesem Falle ist der Gemeindeverwaltung der Fund mit Beschreibung der Fundsache anzuzeigen.
Abgegebene Fundsachen werden mindestens sechs Monate aufbewahrt. Eigentumsrechte an Fundsachen können während dieser Zeit geltend gemacht werden, wobei je nach Wert der Fundsache eine Aufbewahrungsgebühr zu entrichten ist.
Während der Aufbewahrungszeit nicht abgeholte Fundsachen gehen anschließend (auf Wunsch) in das Eigentum des Finders über. Der Finder wird dann darüber informiert. Wurde die Fundsache in der Gemeindeverwaltung abgegeben, hat der Finder, soweit die Eigentumsübernahme gewünscht ist, eine Aufbewahrungsgebühr zu zahlen, wenn diese zu entrichten ist.
Online-Terminvereinbarung
Fundsachen können im Bürgerbüro der Gemeinde Ense abgegeben werden. Darüber hinaus hat der Finder alternativ die Möglichkeit, die Fundsache bei sich aufzubewahren. In diesem Falle ist der Gemeindeverwaltung der Fund mit Beschreibung der Fundsache anzuzeigen.
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- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
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