Fischereiangelegenheiten

Im Bürgerbüro werden auf Antrag folgende Arten von Fischereischeinen ausgestellt bzw. verlängert:

 

Jugendfischereischein 
Berechtigt:Personen, die das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Gültigkeitsdauer:ein Kalenderjahr

 

Jahresfischereischein 
Berechtigt:Personen, ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:ein Kalenderjahr

 

Fünjahresfischereischein 
Berechtigt:Personen, ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:fünf aufeinander folgende Kalenderjahre

 

Um einen Fischereischein zu erhalten, muss die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Informationen hierzu bietet der Kreis Soest als untere Fischereibehörde.

 

Online-Terminvereinbarung

 

Jugendfischereischein8,00 €
Jahresfischereischein16,00 €
Fünfjahresfischereischein   48,00 €

 

Bitte bringen Sie zur Beantragung des Fischereischeins ein aktuelles Lichtbild, sowie Ihren Personalausweis mit. Bei Neuanträgen (Ausgenommen Jugendfischereischein) ist zusätzlich das Prüfungszeugnis vorzulegen.

Kontakt

Herr Bastian Grüne

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Frau Helga Kunz

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Frau Manuela Salinus-Berude

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