EnseMobil & Jugendbulli

Nutzungszwecke

Sowohl der Jugendbulli, als auch das EnseMobil wurden über Spenden finanziert. Es wurden Richtlinien zur Vergabe der Bullis entwickelt. Diese werden nachfolgend dargestellt:

Jugendbulli

EnseMobil

  • Vereine mit Kinder- und Jugendgruppen, Schulen und Kindergärten, Feuerwehr, Förderkreis Ense- Eleu
  • Ausflüge und Fahrten
  • Eintägige und mehrtägige Fahrten

 

  • Vereine mit Kinder- und Jugendgruppen, Schulen und Kindergärten, Feuerwehr, Förderkreis Ense- Eleu
  • Vereine, die Seniorenarbeit machen
  • Für Ausflüge und Fahrten
  • Eintägige und mehrtägige Fahrten

Ausgeschlossen sind:

  • Turnier- und Spielfahrten von Sportvereinen
  • Probetage und -wochenenden von Musikvereinen, Spielmannszügen und Chören
  • Vorstandsfahrten, Ausflüge von Erwachsenen
  • Jegliche Privatfahrten

 

Buchungen

Anfragen können telefonisch ausschließlich an folgenden Tagen gestellt werden:

  • Montags zwischen 11:00 und 12:30 Uhr
  • Mittwochs zwischen 11:00 und 12:30 Uhr

Zudem können Anfragen jederzeit via Mail gestellt werden. Bitte geben Sie in Ihrer Mail neben dem Termin und dem Zeitrahmen auch an, welche Gruppe anfragt, welche Form von Aktion geplant ist, welcher Personenkreis gefahren wird und eine Telefonnummer zwecks Rückfragen.

Bei einmaliger Nutzung muss einen Nutzungsvertrag ausgefüllt werden. Dieser ist gemeinsam mit den eingescannten Führerscheinen der FahrerInnen an die Ansprechpersonen zu senden. Für Vereine gibt es einen gesonderten Nutzungsvertrag, der nur einmalig vom 1. Vorsitzenden auszufüllen ist. Führerscheine werden dann vom Verein selbst eingesehen.

Die Nutzungsverträg sind unter Formulare zu finden.

 

Kosten

Die Gruppen müssen wieder auftanken. Verschmutzungen sind direkt zu säubern.

 

Wichtig

Sollten Schäden bestehen oder entstehen, sind diese umgehend an die Gemeindeverwaltung zu melden. Das Fahrzeug ist im sauberen Zustand zu übergeben. 

Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis, in dem das Fahrzeug beschädigt wird) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeugs gestohlen werden, unterrichtet der Ansprechpartner unverzüglich mündlich und schriftlich die Gemeinde Ense (Tel. 02938-9800) sowie die nächste Polizeidienststelle.