Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union. Die Europawahl als demokratischer Akt ist somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 27 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.

In Deutschland werden die 96 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Die letzte Europawahl fand am 09.06.2024 statt.

Die Wahlergebnisse der Gemeinde Ense können Sie hier einsehen. 

Europawahl 2024 - Ein Wahlbezirk aus Ense für repräsentative Wahlstatistik durch die Bundeswahlleitung ausgewählt

Bei der Europawahl 2024 sind deutschlandweit etwa 90.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch- technischen Methoden knapp 2.350 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 450 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. In diesem Jahr ist auch nach langer Zeit ein Wahlbezirk aus Ense dabei - der Wahlbezirk 080 Hünningen/Waltringen. Nähere Informationen hierzu sind dem angehängten Faltblatt der Bundeswahlleiterin zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zu entnehmen. 

Wahlberechtigung

Nach § 6 Abs. 1 EuWG ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  3. seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 9. März 2024 – in Deutschland oder in einem der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Informationen zur Europawahl 2024
28.04.2024 Stichtag bis zu dem alle in Ense Wahlberechtigen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.
bis 19.05.2024 Alle in das Wählerverzeichnis in Ense eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis zu diesem Tag eine Wahlbenachrichtigung
09.06.2024 Wahltag zum 09. Europäischen Parlament

   

Deutsche im Ausland - Eintragung Wählerverzeichnis

Bis zum 19. Mai 2024 konnten im Ausland lebende Deutsche sowie in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die hier wählen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Folgende Auslandsvertretungen bieten aufgrund langer Postwege im Gastland die Kurierwegbenutzung für

  • die Übersendung der Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Deutschland
  • den Versand der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter an die Auslandsvertretungen
  • die Rücksendung der Wahlbriefe nach Deutschland

an.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Annika Bartels

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Frau Emily Theil

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Frau Konstanze von Bothmer

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