Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union. Die Europawahl als demokratischer Akt ist somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 28 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.

In Deutschland werden die 99 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Die letzte Europawahl fand am 26.05.2019 statt. Die Ergebnisse können Sie hier einsehen.

Choose your Future - Ein Film des Europäischen Parlamentes

einfach Politik - Europawahl 2019 - Heft in einfacher Sprache

Dieses Heft informiert in einfacher Sprache darüber, wie die Europawahl 2019 abläuft.

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