Die Wahl zum Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Das Volk entscheidet in der Regel alle vier Jahre über die Zusammensetzung des Bundestages. Das Grundgesetz bestimmt, dass die Abgeordneten in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt werden.

Die eine Hälfte der Bundestagsmandate wird direkt über die 299 Wahlkreise vergeben, die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien. Die Gemeinde Ense gehört dem Wahlkreis 146 (Soest) an. Dementsprechend hat jeder Wähler und jede Wählerin bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Über die Entsendung von Abgeordneten aus den Wahlkreisen entscheidet die Erststimme. Der Wähler wählt damit also seinen regionalen Vertreter im Bundestag. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet darüber, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind. Insgesamt werden so mindestens 598 Abgeordnete des Bundestages gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und die
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Die letzte Bundestagswahl fand am 26.09.2021 statt. Die Wahlergebnisse der Gemeinde Ense können Sie hier einsehen. 

Ihre Ansprechpersonen

Frau Annika Bartels

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Frau Emily Theil

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