Wohngeld

Auskünfte oder Beratungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Sprechzeiten zur Terminvergabe:

Montag8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch8.00 - 12.30 Uhr
Freitag8.00 - 12.30 Uhr

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten ihrer Wohnung. Es gibt zwei Formen:

  • Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Heimes sind
  • Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (unter Beachtung von Höchstbeträgen).

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie durch den Wohngeldrechner ermitteln. Dort können Sie das Wohngeld auch online beantragen.

 

Wohngeldreform zum 01.01.2023

Zum 1. Januar 2023 tritt eine umfassende Wohngeldreform in Kraft (Wohngeld-Plus). Hierdurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Wohngelds mit dem Wohngeldrechner sowie eine Video-Anleitung

 

Zweiter Heizkostenzuschuss

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu. In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.

Kontakt

Frau Marion Schirp

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Frau Nadja Opitz

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