Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer, zu deren Erhebung die Gemeinde Ense verpflichtet ist.
Sie wird erhoben für
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
- Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern
- Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
- sowie bei sozialpolitischen Zielen, durch die zum Beispiel die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Die Besteuerung erfolgt nach dem Spieleinsatz bzw. der Anzahl der Apparate.
Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer, zu deren Erhebung die Gemeinde Ense verpflichtet ist.
Sie wird erhoben für
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
- Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern
- Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
- sowie bei sozialpolitischen Zielen, durch die zum Beispiel die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Die Besteuerung erfolgt nach dem Spieleinsatz bzw. der Anzahl der Apparate.
Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer, zu deren Erhebung die Gemeinde Ense verpflichtet ist.
Sie wird erhoben für
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
- Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern
- Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
- sowie bei sozialpolitischen Zielen, durch die zum Beispiel die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Die Besteuerung erfolgt nach dem Spieleinsatz bzw. der Anzahl der Apparate.
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Michael
Kötter
Fachdienstleitung Finanzen
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- m.koetter@gemeinde-ense.de
Larissa
Haase
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- l.haase@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Michael
Kötter
Fachdienstleitung Finanzen
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- m.koetter@gemeinde-ense.de
Larissa
Haase
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- l.haase@gemeinde-ense.de
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer, zu deren Erhebung die Gemeinde Ense verpflichtet ist.
Sie wird erhoben für
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
- Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern
- Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
- sowie bei sozialpolitischen Zielen, durch die zum Beispiel die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Die Besteuerung erfolgt nach dem Spieleinsatz bzw. der Anzahl der Apparate.