Die Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Ende regeln die Zuschüsse für die verschiedenen Sportvereine in der Gemeinde Ense und sind somit maßgeblich für die Sportförderung in Ense.
Die Vereine müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um finanzielle Zuschüsse generieren zu können. Neben laufenden Zuschüssen, die jährlich ausgezahlt werden, können auch einzelne Zuschüsse für Anschaffungen, Sanierungen und anderweitige Baumaßnahmen beantragt werden.
Wenn Sie für Ihren Verein oder für Ihre Gruppe finanzielle Mittel beantragen wollen, dann ist es sinnvoll, wenn Sie sich zunächst mit dem angegebenen Ansprechpartner in Verbindung setzen, um Ihre Chancen auf finanzielle Bezuschussung durchzusprechen.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938/980-156
- Fax
- 02938/4000
- c.reiss@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Christian
Reiß
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Sportförderung
Die Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Ende regeln die Zuschüsse für die verschiedenen Sportvereine in der Gemeinde Ense und sind somit maßgeblich für die Sportförderung in Ense.
Die Vereine müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um finanzielle Zuschüsse generieren zu können. Neben laufenden Zuschüssen, die jährlich ausgezahlt werden, können auch einzelne Zuschüsse für Anschaffungen, Sanierungen und anderweitige Baumaßnahmen beantragt werden.
Wenn Sie für Ihren Verein oder für Ihre Gruppe finanzielle Mittel beantragen wollen, dann ist es sinnvoll, wenn Sie sich zunächst mit dem angegebenen Ansprechpartner in Verbindung setzen, um Ihre Chancen auf finanzielle Bezuschussung durchzusprechen.