Schankerlaubnis

Wer gewerblich, das heißt gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe, alkoholische Getränke abgibt, der benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.

Im Gegensatz zu einer Gaststättenerlaubnis, ist eine Schankerlaubnis in der Regel auf einen kurzen Zeitraum beschränkt.

Erforderlich wird eine Schankerlaubnis zum Beispiel anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen, Schützenfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

Bei Erteilung einer Schankerlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 25,00 Euro und 200,00 Euro betragen kann. Die tatsächliche Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

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Herr Florian Vielberg

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Herr Andreas Langesberg

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