Wer gewerblich, das heißt gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe, alkoholische Getränke abgibt, der benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
Im Gegensatz zu einer Gaststättenerlaubnis, ist eine Schankerlaubnis in der Regel auf einen kurzen Zeitraum beschränkt.
Erforderlich wird eine Schankerlaubnis zum Beispiel anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen, Schützenfesten und ähnlichen Veranstaltungen.
Bei Erteilung einer Schankerlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 25,00 Euro und 200,00 Euro betragen kann. Die tatsächliche Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
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Schankerlaubnis
Wer gewerblich, das heißt gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe, alkoholische Getränke abgibt, der benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
Im Gegensatz zu einer Gaststättenerlaubnis, ist eine Schankerlaubnis in der Regel auf einen kurzen Zeitraum beschränkt.
Erforderlich wird eine Schankerlaubnis zum Beispiel anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen, Schützenfesten und ähnlichen Veranstaltungen.
Bei Erteilung einer Schankerlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 25,00 Euro und 200,00 Euro betragen kann. Die tatsächliche Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand.