Rente und Versorgung

Die Beratung zur Rente und Versorgung in der Gemeinde Ense ist unter anderem für folgende Bereiche zuständig:

  • Aufnahme von Rentenanträgen (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente),
  • Anträge auf Klärung des Renten-Versicherungskontos,
  • Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten,
  • Anträge auf Anerkennung von Zeiten im Beitrittsgebiet oder der ehemaligen UdSSR,
  • Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen,
  • Anträge betreffend den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Auskünfte zu sämtlichen Fragen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht jedoch zur Rentenhöhe),
  • Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation (Umschulungen, Kurmaßnahmen), soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen.

Aktuelle Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auch auf den Internetseiten der Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 30.09.2005: BfA Berlin) und Deutsche Rentenversicherung Westfalen (bis 30.09.2005: LVA Westfalen).

Die Gemeinde Ense bietet in ihrer Rentenstelle nur noch feste Termine an. Nehmen Sie daher im Vorfeld mit der angegebenen Ansprechpartnerin Kontakt auf.

Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen mitgebracht werden sollten, klären Sie am besten vorab telefonisch mit der angegebenen Ansprechpartnerin.

Kontakt

Frau Kathrin Esken

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