Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Der Mietspiegel ist nicht bindend, sondern stellt eine Orientierungshilfe dar. Er soll es den Mietparteien ermöglichen, die Miethöhe in eigener Verantwortung zu vereinbaren. Unterschieden wird dabei nach Größe, Alter, Lage und Ausstattung der Wohnung.
Die rechtlichen Vorgaben zur Erstellung eines Mietspiegels sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, §§ 558 ff. BGB.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Katrin
Püttschneider
Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-151
- k.puettschneider@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Katrin
Püttschneider
Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-151
- k.puettschneider@gemeinde-ense.de
Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Der Mietspiegel ist nicht bindend, sondern stellt eine Orientierungshilfe dar. Er soll es den Mietparteien ermöglichen, die Miethöhe in eigener Verantwortung zu vereinbaren. Unterschieden wird dabei nach Größe, Alter, Lage und Ausstattung der Wohnung.
Die rechtlichen Vorgaben zur Erstellung eines Mietspiegels sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, §§ 558 ff. BGB.