Mietspiegel

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Der Mietspiegel ist nicht bindend, sondern stellt eine Orientierungshilfe dar. Er soll es den Mietparteien ermöglichen, die Miethöhe in eigener Verantwortung zu vereinbaren. Unterschieden wird dabei nach Größe, Alter, Lage und Ausstattung der Wohnung.

Die rechtlichen Vorgaben zur Erstellung eines Mietspiegels sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, §§ 558 ff. BGB.

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Herr Andreas Langesberg

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