Jugendförderung

Die Enser Jugendgruppen werden durch die Gemeinde Ense in unterschiedlichen Bereichen finanziell gefördert.

Für folgende Maßnahmen können Zuschüsse beantragt werden:

  • Jugenderholungsmaßnahmen:
    Pro Tag und Teilnehmer für Kinder und Jugendliche aus Ense bis zum 18. Lebensjahr (bzw. bis zum 27. Lebensjahr, wenn sich die Person in Schul- oder Berufsausbildung befindet) wird ein Betrag von 0,80 Euro ausgezahlt. Die Förderung erfolgt bei einer Aufenthaltsdauer von 3-21 Tagen.

  • Zuschüsse für einmalige Anschaffungen:
    Einmalige Anschaffungen der Jugendgruppen werden in der Regel mit 1/3 der Anschaffungskosten bezuschusst. Sofern zusätzlich ein Zuschuss des Kreis-Jugendamtes gewährt wird, soll der Gesamtzuschuss 2/3 der Anschaffungskosten nicht übersteigen.

  • Offene Treffs:
    Die Jugendgruppen erhalten einen pauschalen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50,00 Euro je offenem Treff.

  • Gruppenleiterschulungen:
    Gruppenleiterschulungen werden mit 25 % der nachgewiesenen Kosten gefördert.

Informationen sowie passende Anträge zum Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 finden sie hier.

Kontakt

Herr Christian Reiß

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