- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- c.reiss@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- c.reiss@gemeinde-ense.de
Jugendförderung
Die Enser Jugendgruppen werden durch die Gemeinde Ense in unterschiedlichen Bereichen finanziell gefördert.
Für folgende Maßnahmen können Zuschüsse beantragt werden:
Jugenderholungsmaßnahmen:
Pro Tag und Teilnehmer für Kinder und Jugendliche aus Ense bis zum 18. Lebensjahr (bzw. bis zum 27. Lebensjahr, wenn sich die Person in Schul- oder Berufsausbildung befindet) wird ein Betrag von 0,80 Euro ausgezahlt. Die Förderung erfolgt bei einer Aufenthaltsdauer von 3-21 Tagen.Zuschüsse für einmalige Anschaffungen:
Einmalige Anschaffungen der Jugendgruppen werden in der Regel mit 1/3 der Anschaffungskosten bezuschusst. Sofern zusätzlich ein Zuschuss des Kreis-Jugendamtes gewährt wird, soll der Gesamtzuschuss 2/3 der Anschaffungskosten nicht übersteigen.Offene Treffs:
Die Jugendgruppen erhalten einen pauschalen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50,00 Euro je offenem Treff.Gruppenleiterschulungen:
Gruppenleiterschulungen werden mit 25 % der nachgewiesenen Kosten gefördert.
Informationen sowie passende Anträge zum Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 finden sie hier.