Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Bastian
Grüne
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- b.gruene@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Bastian
Grüne
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- b.gruene@gemeinde-ense.de
Hundewesen
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.