Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Esken
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-218
- Fax
- 02938 / 4000
- k.esken@gemeinde-ense.de
Holthoff
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-105
- Fax
- 02938 / 4000
- r.holthoff@gemeinde-ense.de
Langesberg
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-117
- Fax
- 02938 / 4000
- langesberg.andreas@gemeinde-ense.de
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Telefon
- 02938 / 980-802
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Horn
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-134
- Fax
- 02938 / 4000
- s.horn@gemeinde-ense.de
Schirp
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-154
- Fax
- 02938 / 4000
- m.schirp@gemeinde-ense.de
Opitz
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-155
- Fax
- 02938 / 4000
- n.opitz@gemeinde-ense.de
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-802
- Telefon
- 02938 / 980-801
- Fax
- 02938 / 4000
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938/980-156
- Fax
- 02938/4000
- c.reiss@gemeinde-ense.de
Stelte
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-216
- Mobil
- 0151 / 15416359
- Fax
- 02938 / 4000
- m.stelte@gemeinde-ense.de
Fischer
IT-Administration Gemeindliche Schulen
- Anschrift
- 001 Willi-Eickenbusch-Straße 3 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 97986-22
- fischer@gemeinde-ense.de
Steidel
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-139
- Fax
- 02938 / 4000
- t.steidel@gemeinde-ense.de
Holtz
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-170 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- a.holtz@gemeinde-ense.de
Berger
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-214
- Mobil
- 0160 97536923
- s.berger@gemeinde-ense.de
Schrage
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-106
- p.schrage@gemeinde-ense.de
Lütke
Schulsozialarbeiterin Grundschule Niederense
- Telefon
- 0151 53332896
- m.luetke@gemeinde-ense.de
Püttschneider
Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-151
- k.puettschneider@gemeinde-ense.de
Hütte
Schulsozialarbeiterin Grundschule Höingen und Lüttringen
- Telefon
- 0171 1895224
- d.huette@gemeinde-ense.de
Christoph
Schulsozialarbeiterin Conrad-von-Ense-Schule
- Anschrift
- 001 Willi-Eickenbusch-Straße 3 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 9798613
- Mobil
- 0175 7110152
- c.christoph@cve.schule
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-159
- Fax
- 02938 / 4000
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Langesberg
Fachbereichsleiter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-117
- Fax
- 02938 / 4000
- langesberg.andreas@gemeinde-ense.de
Holtz
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-170 (Ordnungsamt)
- Telefon
- 02938 / 980-802 (Bürgerbüro)
- a.holtz@gemeinde-ense.de
Püttschneider
Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-151
- k.puettschneider@gemeinde-ense.de
Hundewesen
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
- ein Gewicht von mindestens 20 kg
erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.
Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.