Hundewesen

Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen

  • eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder
  • ein Gewicht von mindestens 20 kg 

erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden.

Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.

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Herr Bastian Grüne

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