Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer das Recht, aber auch die Pflicht, sich an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage anschließen zu lassen, sobald das Grundstück bebaut ist bzw. mit dem Beginn der Nutzung. Voraussetzung ist, dass der Anschluss tatsächlich möglich ist. Ein Antrag auf Grundstücksanschlussherstellung kann formlos beim Kanalbetrieb der Gemeinde Ense im Rathaus gestellt werden.
Der Kanalbetrieb veranlasst die Verlegung des Anschlusskanals bis an die Grenze des privaten Grundstücks. Die Kosten hierfür trägt der Grundstückseigentümer. Wünsche bezüglich der Lage des Anschlusses werden, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, berücksichtigt.
Lageplan M 1:500 mit Lage der öffentlichen Kanäle sowie Führung der vorhandenen und geplanten Abwasserleitungen auf dem Grundstück (bitte zwei Ausfertigungen beifügen)
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Grundstücksentwässerung mit Kanalanschluss
Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer das Recht, aber auch die Pflicht, sich an die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage anschließen zu lassen, sobald das Grundstück bebaut ist bzw. mit dem Beginn der Nutzung. Voraussetzung ist, dass der Anschluss tatsächlich möglich ist. Ein Antrag auf Grundstücksanschlussherstellung kann formlos beim Kanalbetrieb der Gemeinde Ense im Rathaus gestellt werden.
Der Kanalbetrieb veranlasst die Verlegung des Anschlusskanals bis an die Grenze des privaten Grundstücks. Die Kosten hierfür trägt der Grundstückseigentümer. Wünsche bezüglich der Lage des Anschlusses werden, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, berücksichtigt.
Lageplan M 1:500 mit Lage der öffentlichen Kanäle sowie Führung der vorhandenen und geplanten Abwasserleitungen auf dem Grundstück (bitte zwei Ausfertigungen beifügen)