Die Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten
- Personen, die die Altersgrenze (reguläres Renteneintrittsalter) erreicht haben
- Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert (im Sinne der Rentenversicherung) sind
und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen oder Vermögen decken können.
Als dauerhaft voll erwerbsgemindert gilt, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Wer mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, erhält bei Bedarf Grundsicherung für Arbeitssuchende – Arbeitslosengeld II nach den Vorschriften des SGB II.
Zur Berechnung eines Leistungsanspruchs wird ein Bedarf ermittelt, der sich zusammensetzt aus dem Regelbedarf, angemessenen Unterkunftskosten sowie evtl. Mehrbedarfszuschlägen. Hiervon werden die eigenen Einkünfte unter Berücksichtigung von Freibeträgen abgezogen.
Vor der Bewilligung von Leistungen wird geprüft, ob ggf. verwertbares Vermögen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts vorhanden ist. Dieses Vermögen ist (unter Berücksichtigung von Freibeträgen) zunächst aufzubrauchen.
Ein Unterhaltsrückgriff erfolgt in der Regel nur, sofern der Unterhaltspflichtige über ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro verfügt. Außerdem ist von den Leistungen ausgeschlossen, wer seine Hilfebedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Kathrin
Esken
- k.esken@gemeinde-ense.de
Regina
Holthoff
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
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Mittwoch
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Freitag
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- r.holthoff@gemeinde-ense.de
Dennis
Schröder
Beigeordneter (Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters)
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- d.schroeder@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Burkhard
Leder
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
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Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- b.leder@gemeinde-ense.de
Sonja
Horn
- s.horn@gemeinde-ense.de
Kristina
Jost
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- k.jost@gemeinde-ense.de
Marion
Schirp
- m.schirp@gemeinde-ense.de
Nadja
Opitz
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Dienstag
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Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
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Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
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08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
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Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Marco
Stelte
- m.stelte@gemeinde-ense.de
Andreas
Langesberg
Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung
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Peter
Fischer
IT-Administration Gemeindliche Schulen
- fischer@gemeinde-ense.de
Timo
Steidel
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
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Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- t.steidel@gemeinde-ense.de
Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
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Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
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Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- c.reiss@gemeinde-ense.de
Bastian
Grüne
Sprechzeiten Verwaltung
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Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
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08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- b.gruene@gemeinde-ense.de
Steffen
Berger
Sprechzeiten Verwaltung
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08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
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- s.berger@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001Am Spring 459469Ense
Kathrin
Esken
- k.esken@gemeinde-ense.de
Regina
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Dennis
Schröder
Beigeordneter (Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters)
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Kristina
Jost
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Nadja
Opitz
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Marco
Stelte
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Christian
Reiß
Fachdienstleitung Soziales
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Grundsicherung
Die Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten
- Personen, die die Altersgrenze (reguläres Renteneintrittsalter) erreicht haben
- Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert (im Sinne der Rentenversicherung) sind
und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen oder Vermögen decken können.
Als dauerhaft voll erwerbsgemindert gilt, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Wer mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, erhält bei Bedarf Grundsicherung für Arbeitssuchende – Arbeitslosengeld II nach den Vorschriften des SGB II.
Zur Berechnung eines Leistungsanspruchs wird ein Bedarf ermittelt, der sich zusammensetzt aus dem Regelbedarf, angemessenen Unterkunftskosten sowie evtl. Mehrbedarfszuschlägen. Hiervon werden die eigenen Einkünfte unter Berücksichtigung von Freibeträgen abgezogen.
Vor der Bewilligung von Leistungen wird geprüft, ob ggf. verwertbares Vermögen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts vorhanden ist. Dieses Vermögen ist (unter Berücksichtigung von Freibeträgen) zunächst aufzubrauchen.
Ein Unterhaltsrückgriff erfolgt in der Regel nur, sofern der Unterhaltspflichtige über ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro verfügt. Außerdem ist von den Leistungen ausgeschlossen, wer seine Hilfebedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.