Erschließungsbeiträge

Wofür werden Erschließungsbeiträge erhoben?

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung öffentlicher, zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze erhoben. Der Erschließungsbeitrag kann nur einmal für eine Straße erhoben werden.

Wer ist beitragspflichtig?

Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von einer Erschließungsanlage erschlossen werden.

Wie hoch ist der Erschließungsbeitrag?

Die anfallenden Kosten sind zu 90 % von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu tragen. 10 % der Kosten trägt die Gemeinde.

Erschließungsverträge

In der Gemeinde Ense werden in der Regel für die Erschließung von Neubaugebieten Erschließungsverträge mit Unternehmen geschlossen. Die Grundstückskäufer zahlen Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der Entwässerungsanlagen an den Unternehmer. In diesen Fällen erhebt die Gemeinde keine Beiträge für die erstmalige Herstellung.

 

Um zu sehen, ob noch Erschließungs- und Straßenbaubeiträge fällig sind, kann eine Bescheinigung online beantragt werden.

Kontakt

Herr Tim Gretenkort

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