Wofür werden Erschließungsbeiträge erhoben?
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung öffentlicher, zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze erhoben. Der Erschließungsbeitrag kann nur einmal für eine Straße erhoben werden.
Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von einer Erschließungsanlage erschlossen werden.
Wie hoch ist der Erschließungsbeitrag?
Die anfallenden Kosten sind zu 90 % von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu tragen. 10 % der Kosten trägt die Gemeinde.
Erschließungsverträge
In der Gemeinde Ense werden in der Regel für die Erschließung von Neubaugebieten Erschließungsverträge mit Unternehmen geschlossen. Die Grundstückskäufer zahlen Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der Entwässerungsanlagen an den Unternehmer. In diesen Fällen erhebt die Gemeinde keine Beiträge für die erstmalige Herstellung.
Um zu sehen, ob noch Erschließungs- und Straßenbaubeiträge fällig sind, kann eine Bescheinigung online beantragt werden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Sedlbauer
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-158
- Fax
- 02938 / 4000
- k.sedlbauer@gemeinde-ense.de
Christiani
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-167
- s.christiani@gemeinde-ense.de
Misch
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-166
- d.misch@gemeinde-ense.de
Al-Bakr
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-165
- a.al-bakr@gemeinde-ense.de
E.
Stamen
- Anschrift
- 001 Am Ohrt 10 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 805973
- Fax
- 02938 / 2351
- e.stamen@gemeinde-ense.de
Schürmer
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-168
- Fax
- 02938 / 4000
- fachbereich3@gemeinde-ense.de
Steyaert
Stellvertretender Leiter des Bauhofs der Gemeinde Ense
- Anschrift
- 001 Am Ohrt 10 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 805973
- Fax
- 02938 / 2351
- bauhof@gemeinde-ense.de
Rebein
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-161
- Fax
- 02938 / 4000
- e.rebein@gemeinde-ense.de
Müller
Fachbereichsleitung Bauen und Gemeindeentwicklung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-160
- s.mueller@gemeinde-ense.de
Blume
Fachdienstleitung Planung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-172
- Fax
- 02938 / 4000
- m.blume@gemeinde-ense.de
Meier
Bauhofleiter
- Anschrift
- 001 Am Ohrt 10 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 805973
- Fax
- 02938 / 2351
- bauhof@gemeinde-ense.de
Gottwald-Brasse
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-132
- Fax
- 02938 / 4000
- r.brasse@gemeinde-ense.de
Sörries
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-164
- Fax
- 02938 / 4000
- f.soerries@gemeinde-ense.de
Jurkewitz
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-171
- Fax
- 02938 / 4000
- p.jurkewitz@gemeinde-ense.de
Lohölter
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-176
- Fax
- 02938 / 4000
- b.lohoelter@gemeinde-ense.de
Gretenkort
Fachdienstleitung Bauordnung
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-163
- Fax
- 02938 / 4000
- t.gretenkort@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Schürmer
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
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Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
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- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-168
- Fax
- 02938 / 4000
- fachbereich3@gemeinde-ense.de
Müller
Fachbereichsleitung Bauen und Gemeindeentwicklung
Sprechzeiten Verwaltung
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08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
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- 02938 / 980-160
- s.mueller@gemeinde-ense.de
Sörries
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
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- 001 Am Spring 4 59469 Ense
- Telefon
- 02938 / 980-164
- Fax
- 02938 / 4000
- f.soerries@gemeinde-ense.de
Erschließungsbeiträge
Wofür werden Erschließungsbeiträge erhoben?
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung öffentlicher, zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze erhoben. Der Erschließungsbeitrag kann nur einmal für eine Straße erhoben werden.
Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von einer Erschließungsanlage erschlossen werden.
Wie hoch ist der Erschließungsbeitrag?
Die anfallenden Kosten sind zu 90 % von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu tragen. 10 % der Kosten trägt die Gemeinde.
Erschließungsverträge
In der Gemeinde Ense werden in der Regel für die Erschließung von Neubaugebieten Erschließungsverträge mit Unternehmen geschlossen. Die Grundstückskäufer zahlen Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der Entwässerungsanlagen an den Unternehmer. In diesen Fällen erhebt die Gemeinde keine Beiträge für die erstmalige Herstellung.
Um zu sehen, ob noch Erschließungs- und Straßenbaubeiträge fällig sind, kann eine Bescheinigung online beantragt werden.