Bildungs- und Teilhabeleistungen

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern einkommensschwacher Familien ermöglicht werden, gezielt Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Kinder und Jugendliche, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Wohngeld oder Kinderzuschlag,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Grundsicherung nach dem SGB XII,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Kinder und Jugendlichen eine allgemeine oder eine berufsbildende Schule besuchen. Leistungen zur sozialen oder kulturellen Teilhabe werden nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

  • Eintägige Ausflüge und mehrtätige Klassenfahrten
    Hierbei werden in der Regel die tatsächlichen Kosten übernommen.
  • Persönlicher Schulbedarf
    Für notwendige Schulmaterialen wird zum 01.08. ein Betrag von 100,- Euro sowie zum 01.02. ein Betrag von 50,- Euro gewährt.
  • Schulbeförderung
    Diese Kosten können übernommen werden, sofern Sie notwendig sind und die Kosten nicht von anderer Stelle (zum Beispiel nach der Schülerfahrtkostenverordnung) übernommen werden. 
  • Ergänzende Lernförderung („Nachhilfeunterricht“)
    Wenn das Erreichen des wesentlichen Lernziels nachweislich gefährdet ist, kommt eine Zusatzförderung in Form von Nachhilfeunterricht in Betracht, wenn diese zur Erreichung der Lernziele geeignet und erforderlich ist. Vorrangig sind aber kostenlose schulische oder schulnahe Angebote in Anspruch zu nehmen.
  • Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten
    Sofern Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, werden die Kosten komplett übernommen.
  • Soziale und kulturelle Teilhabe
    Hierfür kann monatlich eine Leistung in Höhe von bis zu 15,00 Euro gewährt werden. Diese Leistung kann individuell eingesetzt werden für z. B. für Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musik- oder Malunterricht, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung oder Freizeiten. Außerdem können z. B. Kosten für Ausrüstungsgegenstände, die man zwingend für die Ausübung einer konkreten Aktivität am sozialen und kulturellen Leben benötigt, übernommen werden.

Für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen muss ein Antrag gestellt werden. Ausnahme: Der Schulbedarf wird an Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Grundsicherung nach dem SGB XII  mit den laufenden Leistungen ausgezahlt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.

Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen sich an das Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) in Werl wenden.

Kontakt

Frau Marion Schirp

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