Die Baugrundstücke in den Neubaugebieten in Ense werden durch die Verwaltung der Gemeinde Ense bereitgestellt. Bauinteressenten können sich auch für einen Grunderwerb vormerken lassen.
Die Vergabe bzw. die Veräußerung der Baugrundstücke erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Dabei werden die Vergabegrundsätze, die der Rat der Gemeinde beschlossen hat, berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Baugrundstücke zunächst an Bewerber aus der Gemeinde vergeben werden bzw. an Bewerber, die einen Arbeitsplatz in Ense besitzen. In den kleineren Ortsteilen können die Bauflächen nur für ansässige Bewerber bereitgestellt werden.
Die Baugrundstücke werden zu attraktiven Kaufpreisen angeboten. Neben dem Kaufpreis entrichten die Erwerber einen Baukostenanteil zur Erschließung auf das Erschließungskonto des Erschließungsträgers. Bei dem Baukostenanteil handelt es sich um einen endgültigen Kostenanteil. Das bedeutet, dass mit der Zahlung der Erschließungskosten sämtliche Kosten für die erstmalige Erschließung des Baugebietes einschl. der Kosten für den Endausbau der Erschließungsanlagen abgegolten sind. Nachzahlungen oder Erstattungen werden nicht entstehen.
Eine Übersicht über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Ense können Sie hier einsehen.
Weitere Informationen zu den Festsetzungen in den Bebauungsplänen, über Grundstücksgrößen oder Grundstückspreise können Sie bei einer unverbindlichen Kontaktaufnahme einholen. Gerne helfen Ihnen die Ansprechpartner bei der Beratung, ein für Ihre Bedürfnisse geeignetes Baugrundstück zu finden.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Edith
Rebein
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- Telefon
- 02938 / 980-161
- Fax
- 02938 / 4000
- e.rebein@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Edith
Rebein
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Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
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- e.rebein@gemeinde-ense.de
Baugrundstücke
Die Baugrundstücke in den Neubaugebieten in Ense werden durch die Verwaltung der Gemeinde Ense bereitgestellt. Bauinteressenten können sich auch für einen Grunderwerb vormerken lassen.
Die Vergabe bzw. die Veräußerung der Baugrundstücke erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Dabei werden die Vergabegrundsätze, die der Rat der Gemeinde beschlossen hat, berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Baugrundstücke zunächst an Bewerber aus der Gemeinde vergeben werden bzw. an Bewerber, die einen Arbeitsplatz in Ense besitzen. In den kleineren Ortsteilen können die Bauflächen nur für ansässige Bewerber bereitgestellt werden.
Die Baugrundstücke werden zu attraktiven Kaufpreisen angeboten. Neben dem Kaufpreis entrichten die Erwerber einen Baukostenanteil zur Erschließung auf das Erschließungskonto des Erschließungsträgers. Bei dem Baukostenanteil handelt es sich um einen endgültigen Kostenanteil. Das bedeutet, dass mit der Zahlung der Erschließungskosten sämtliche Kosten für die erstmalige Erschließung des Baugebietes einschl. der Kosten für den Endausbau der Erschließungsanlagen abgegolten sind. Nachzahlungen oder Erstattungen werden nicht entstehen.
Eine Übersicht über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Ense können Sie hier einsehen.
Weitere Informationen zu den Festsetzungen in den Bebauungsplänen, über Grundstücksgrößen oder Grundstückspreise können Sie bei einer unverbindlichen Kontaktaufnahme einholen. Gerne helfen Ihnen die Ansprechpartner bei der Beratung, ein für Ihre Bedürfnisse geeignetes Baugrundstück zu finden.