Wenn Sie in der Gemeinde Ense eine Wohnung beziehen, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Sofern Sie von außerhalb der Gemeinde Ense zuziehen, so handelt es sich um eine Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Ense handelt es sich um eine Ummeldung. Für eine An- bzw. Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind.
Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung notwendig, da die Gemeinde Ense automatisch über den Wegzug von der Aufnahmegemeinde informiert wird.
Sollten Sie jedoch ins Ausland verziehen, so müssen Sie sich ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen bei der Gemeinde Ense abmelden.
Online-Terminvereinbarung
- Personalausweis aller Familienmitglieder
- Reisepass aller Familienmitglieder (wenn vorhanden)
- ggfls. Vollmacht zur An- , Um- oder Abmeldung
- Familienbuch / Geburtsurkunde (falls Ausweis nicht vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom neuen Wohnungsgeber)
Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen sind für Sie gebührenfrei.
Wenn Sie in der Gemeinde Ense eine Wohnung beziehen, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Sofern Sie von außerhalb der Gemeinde Ense zuziehen, so handelt es sich um eine Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Ense handelt es sich um eine Ummeldung. Für eine An- bzw. Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind.
Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung notwendig, da die Gemeinde Ense automatisch über den Wegzug von der Aufnahmegemeinde informiert wird.
Sollten Sie jedoch ins Ausland verziehen, so müssen Sie sich ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen bei der Gemeinde Ense abmelden.
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- Personalausweis aller Familienmitglieder
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- ggfls. Vollmacht zur An- , Um- oder Abmeldung
- Familienbuch / Geburtsurkunde (falls Ausweis nicht vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom neuen Wohnungsgeber)
Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen sind für Sie gebührenfrei.
Wenn Sie in der Gemeinde Ense eine Wohnung beziehen, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Sofern Sie von außerhalb der Gemeinde Ense zuziehen, so handelt es sich um eine Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Ense handelt es sich um eine Ummeldung. Für eine An- bzw. Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind.
Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung notwendig, da die Gemeinde Ense automatisch über den Wegzug von der Aufnahmegemeinde informiert wird.
Sollten Sie jedoch ins Ausland verziehen, so müssen Sie sich ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen bei der Gemeinde Ense abmelden.
Online-Terminvereinbarung
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- Reisepass aller Familienmitglieder (wenn vorhanden)
- ggfls. Vollmacht zur An- , Um- oder Abmeldung
- Familienbuch / Geburtsurkunde (falls Ausweis nicht vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom neuen Wohnungsgeber)
Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen sind für Sie gebührenfrei.
Wenn Sie in der Gemeinde Ense eine Wohnung beziehen, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Sofern Sie von außerhalb der Gemeinde Ense zuziehen, so handelt es sich um eine Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Ense handelt es sich um eine Ummeldung. Für eine An- bzw. Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind.
Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung notwendig, da die Gemeinde Ense automatisch über den Wegzug von der Aufnahmegemeinde informiert wird.
Sollten Sie jedoch ins Ausland verziehen, so müssen Sie sich ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen bei der Gemeinde Ense abmelden.
Online-Terminvereinbarung
- Personalausweis aller Familienmitglieder
- Reisepass aller Familienmitglieder (wenn vorhanden)
- ggfls. Vollmacht zur An- , Um- oder Abmeldung
- Familienbuch / Geburtsurkunde (falls Ausweis nicht vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom neuen Wohnungsgeber)
Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen sind für Sie gebührenfrei.
Wenn Sie in der Gemeinde Ense eine Wohnung beziehen, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Sofern Sie von außerhalb der Gemeinde Ense zuziehen, so handelt es sich um eine Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Ense handelt es sich um eine Ummeldung. Für eine An- bzw. Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind.
Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung notwendig, da die Gemeinde Ense automatisch über den Wegzug von der Aufnahmegemeinde informiert wird.
Sollten Sie jedoch ins Ausland verziehen, so müssen Sie sich ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen bei der Gemeinde Ense abmelden.
Online-Terminvereinbarung
- Personalausweis aller Familienmitglieder
- Reisepass aller Familienmitglieder (wenn vorhanden)
- ggfls. Vollmacht zur An- , Um- oder Abmeldung
- Familienbuch / Geburtsurkunde (falls Ausweis nicht vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom neuen Wohnungsgeber)
Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen sind für Sie gebührenfrei.
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
Vielberg
Sprechzeiten Verwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
- f.vielberg@gemeinde-ense.de
Helga
Kunz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
Manuela
Salinus-Berude
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
Der Besuch des Bürgerbüros ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin für das Bürgerbüro kann hier vereinbart werden.
- buergerbuero@gemeinde-ense.de
- Anschrift
- 001 Am Spring 4 59469 Ense
Florian
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
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08.00 - 12.30 Uhr
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Freitag
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Montag
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
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08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
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1. Freitag im Monat ab 07.00 Uhr
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- buergerbuero@gemeinde-ense.de
An-, Ab-, Ummeldung
Wenn Sie in der Gemeinde Ense eine Wohnung beziehen, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden. Sofern Sie von außerhalb der Gemeinde Ense zuziehen, so handelt es sich um eine Anmeldung. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Ense handelt es sich um eine Ummeldung. Für eine An- bzw. Ummeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, sofern Sie nicht selbst Eigentümer der Wohnung sind.
Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde ist keine Abmeldung notwendig, da die Gemeinde Ense automatisch über den Wegzug von der Aufnahmegemeinde informiert wird.
Sollten Sie jedoch ins Ausland verziehen, so müssen Sie sich ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen bei der Gemeinde Ense abmelden.
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Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen sind für Sie gebührenfrei.
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- ggfls. Vollmacht zur An- , Um- oder Abmeldung
- Familienbuch / Geburtsurkunde (falls Ausweis nicht vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung (vom neuen Wohnungsgeber)