Fahrzeuganmeldung

Für alle Fahrzeuge muss zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis vorhanden und ein amtliches Kennzeichen durch die Zulassungsstelle zugeteilt sein.

Ausnahmen stellen lediglich Fahrzeuge dar, die von ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als 6 Stundenkilometer fahren.

Kfz-Zulassungen erfolgen durch die Zulassungsstellen der Kreisverwaltung. Diese befinden sich unter anderem in Soest und Lippstadt. Darüber hinaus können beim Bürgerservice des Kreises einige, aber nicht alle Zulassungsangelegenheiten, zu erweiterten Öffnungszeiten erledigt werden.

Ihre Ansprechperson

Herr Andreas Langesberg

langesberg.andreas@​gemeinde-ense.de 02938 / 980-117Adresse | Öffnungszeiten | Details