Mit einem weiteren Erlass hat das Landeskabinett zusätzliche umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte in der Bevölkerung weiter zu reduzieren und so die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Der Erlass wurde inzwischen durch eine Allgemeinverfügung für Ense umgesetzt. U. a. wurden folgende Einschränkungen festgelegt, die ab sofort gelten:
Die Verkaufsstellen des Einzelhandels werden geschlossen. Allerdings können folgende Geschäfte, die für die Grundversorgung notwendig sind, geöffnet bleiben:
Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Großhandel.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Gleichzeitig wird für die wichtigen Angebote die Öffnung an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.00 und 18.00 Uhr gestattet. Hierzu zählen Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem die Geschäfte des Großhandels.
Sämtliche Verkaufsstellen müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen.
Folgende Einrichtungen bzw. Aktivitäten werden geschlossen bzw. untersagt (beispielhaft):
Schützenhallen, Vereinsheime, Kneipen, Museen, Messen, Ausstellungen, Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Fitnessstudios, Sportheime und Sportanlagen, Spielplätze, Bolzplätze, Jugendheime, Pfarrheime, Schwimmbäder, VHS, Musikschule, Fahrschulen, Zusammenkünfte in Vereinen, Friedhofkapellen, Versammlungen zur Religionsausübung
Restaurants dürfen nur noch unter strengen Auflagen öffnen.
Öffnung nur zwischen 06.00 und 15.00 Uhr
Reduzierung der Sitzplätze
Registrierung von Besuchern
Spezielle Hygienevorschriften
Abweichende Regelungen gelten für Abhol- und Lieferdienste.
Tourismus:
Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind untersagt
Veranstaltungen
Öffentliche und private Veranstaltungen sind untersagt, sofern sie nicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und der Daseinsvorsorge dienen
Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Ense ist unten angehängt einzusehen.
Für Fragen rund um das Corona-Virus hat die Gemeinde Ense ein Bürgertelefon geschaltet, das von Montag bis Freitag von 08.00-11.00 und Montag bis Donnerstag von14.00-16.00 Uhr besetzt ist. Dort werden alle relevanten Fragen rund um das Thema beantwortet. Das Bürgertelefon ist unter
02938-980-999
zu erreichen.