Das Land Nordrhein-Westfalen hat gestern Abend verschärfte Regeln zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Corona-Virus in Kraft gesetzt. Damit werden die in Ense bereits bestehenden Regelungen ergänzt. Zusätzlich zu den bestehenden Regeln gilt nun zusätzlich Folgendes:
Kundennahe Dienstleitungen, die nicht medizinische Zwecken dienen, sind nicht mehr zulässig (z. B. Friseure, Nagelstudios, Tattoostudios, Massagesalons etc.)
Restaurants, Imbisse, Gaststätten werden geschlossen. Ausnahmen gibt es für Lieferdienste und Außer-Haus-Verkauf
Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind verboten. Ausnahmen gelten für Familien, ÖPNV, Beerdigungen und notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen.
- Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeld von mindestens 200 € geahndet.
Bei Fragen rund um das Corona-Virus steht das Bürgertelefon der Gemeinde Ense unter 02938-980-999 zur Verfügung.