In den letzten Tagen sind im Rathaus wieder vermehrt Beschwerden bzgl. der Verunreinigung der öffentlichen Flächen durch Hundekot eingegangen. Aus diesem Grunde weist das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung nochmals auf die Vorschriften bei der Haltung von Hunden hin.
Nach § 6 Abs. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ense sind Personen, die Tiere, insbesondere Hunde mit sich führen oder zu beaufsichtigen haben, dafür verantwortlich, dass die Tiere nicht die Verkehrsflächen (Gehwege und Straßen) verunreinigen. Soweit es zu Verunreinigungen gekommen ist, sind diese von den genannten Personen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
Soweit Anzeige in dieser Angelegenheit beim Ordnungsamt erstattet wird, muss der Tierhalter mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen, dass in der Regel mit einem empfindlichen Bußgeld endet.
Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme sollten Hundehalter auch darauf achten, dass öffentliche oder private Grünflächen, die regelmäßig gepflegt werden, nicht verunreinigt werden.