Einbau von Zwischenzählern für die Gartenbewässerung

In den vergangenen Wochen treten wieder gehäuft Anfragen zum Einbau von Zwischenzählern für die Gartenbewässerung auf. Hierzu sind die nachstehenden Informationen hilfreich:

Der Maßstab für die Berechnung der Schmutzwassergebühren nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ense ist grundsätzlich die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge. Davon können die nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermengen abgezogen werden. Dieser Nachweis ist für die Gartenbewässerung in der Regel durch einen auf Ihre Kosten eingebauten ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Wasserzähler möglich. Schwimmbecken, deren Wasser der Kanalisation zugeführt werden muss, dürfen mit der Gartenwasserleitung nicht gefüllt werden. Eine Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten kann, gemäß der Abwassergebührensatzung, vorgenommen werden. Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Zwischenzähler so installiert ist, dass von keiner Zapfstelle nach dem Zähler eine Ableitung in die Kanalisation erfolgen kann (Abfluss, Waschbecken etc.).

Nach Einbau einer geeichten Wasseruhr benötigt die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Haase folgende Daten: Datum des Einbaus, Datum der Eichung, Stand der Wasseruhr und Nr. der Wasseruhr

Die Mitteilung kann schriftlich, gerne aber auch per E-Mail unter l.haase(at)gemeinde-ense.de erfolgen.

Weiter ist zu beachten, dass die jährliche Ablesung des Zählers und anschließende Übermittlung des Zählerstands zum 01.01. jedes Jahr unaufgefordert erfolgen muss. Sollte die Übermittlung nicht erfolgen, werden die vollen Gebühren erhoben. Die Ablesung Ihres Zwischenzählers zeitgleich mit der Ablesung Ihres Hauptzählers erspart Ihnen das Versäumen der Frist zur Abgabe des Zählerstands und Ihr Verbrauch wird direkt im Jahresbescheid der Grundbesitzabgaben berücksichtigt.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Haase unter der Tel. 02938/980-129 zur Verfügung.