Alle Kitas in NRW geschlossen

Das Familienministerium hat die Vorgaben zur Schließung der Kindertageseinrichtungen ab Montag, 16.03. bis zum 19.04.2020 nochmals konkretisiert.

Ab dem 16.03. gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in allen Kitas. Ausnahmen davon gelten nur für einen sehr eng begrenzten Personenkreis, der in Berufen tätig ist, die zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dringend notwendig ist. Das gilt für Eltern, die in folgenden Berufszweigen tätig sind.

-Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Arztpraxen etc.)
-Einrichtungen der Pflege  und Behindertenhilfe
-Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
-öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsverwaltung)
-öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
-Lebensmittelversorgung
-Staat, Justiz, Verwaltung

Diese Personen dürfen ihre Kinder in die Einrichtung bringen wenn sie alleinerziehend sind oder BEIDE ELTERNTEILE in den genannten Berufen tätig sind und wenn -die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen -keinen Kontakt zu infizierten Personen hatten -sich nicht in Gebieten aufgehalten haben, die durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebieten ausgewiesen sind.

Betreffende Eltern sollen sich bitte morgen früh mit den Leitungen der Kitas in Verbindung setzen. In welchen Kindertageseinrichtungen in Ense die Notbetreuung organisiert wird, wird am Montag Vormittag entschieden, wenn klar ist, wie groß der Bedarf ist.

Die betreffenden Eltern haben spätestens am Mittwoch einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorzulegen.

FÜR ALLE ANDEREN KINDER UND ELTERN SIND DIE EINRICHTUNGEN GESPERRT. Uns ist natürlich klar, dass diese Regelung für viele berufstätige Eltern zu Schwierigkeiten bei der Betreuung ihrer Kinder führt. Um dem Ziel, die Verhinderung bzw. Minimierung der Ausbreitung des Corona-Virus, gerecht zu werden, muss die Regelung im Interesse der Allgemeinheit allerdings konsequent durchgesetzt werden. Ausnahmen können daher nicht zugelassen werden. Dafür bitten wir um Verständnis.

Für die Kindertagespflege gilt diese Regelung entsprechend.