Allgemeine Informationen zu Corona
Seit Anfang 2020 prägte der Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 den Alltag der Enser Bevölkerung erheblich. Durch verschiedene bundes- und landesrechtliche Bestimmungen sollte die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt bzw. gestoppt werden. Zum 01. Februar 2023 waren ein Großteil der Einschränkungen weggefallen. Erstmals fielen beispielsweise Isolierungsregelungen bei positiven Testergebnissen weg.
Der Bund setzt die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen seit dem 1. März 2023 weitgehend aus. Dies gilt namentlich für die bisher bestehende Testpflicht für Krankenhäuser, Pflegeheime etc. sowie die Maskenpflicht für Beschäftigte in diesen Einrichtungen. Nur die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen wird damit auf Basis des IfSG über den 1. März hinaus bis zum gesetzlich ohnehin vorgesehenen Ende sämtlicher Sonderreglungen im IfSG am 7. April fortbestehen.
Damit gilt dann seit dem 1. März 2023 auch in NRW nur noch das Bundesrecht und hier konkret die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.
Aktuelle Informationen zur Corona-Themen erhalten Sie vom Bundesland NRW oder auf der Seite des Gesundheitsamtes des Kreises Soest.