Dienstleistungen A-Z
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer, zu deren Erhebung die Gemeinde Ense verpflichtet ist.
Sie wird erhoben für
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
- Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern
- Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
- sowie bei sozialpolitischen Zielen, durch die zum Beispiel die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Die Besteuerung erfolgt nach dem Spieleinsatz bzw. der Anzahl der Apparate.