Kinderreisepass

Bei Auslandsreisen ist für Kinder die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich. Er wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt.

Seit dem 1. Januar 2021 werden Kinderreisepässe mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Eine Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebenjahres, möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

Auch eine Aktualisierung kann jederzeit vor Ablauf der der Gültigkeit erfolgen.

Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf eines Antrages bzw. der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten. Eine entsprechende Vollmacht steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

 

Neuausstellung  13,00 €
Aktualisierung6,00 €
Verlängerung6,00 €

Der Kinderreisepass wird mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ausgestellt.

aktuelles biometrisches Lichtbild Nach Vollendung des 10. Lebensjahres ist, wegen der Leistung einer Unterschrift, die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich. Geburtsurkunde, sofern diese noch nicht im Bürgerbüro vorgelegen hat Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten Sorgerechtsnachweis, bei alleinigem Sorgerecht

Kontakt

Herr Florian Vielberg

Details

Frau Helga Kunz

Details

Frau Manuela Salinus-Berude

Details