Kinderreisepass

Bei Auslandsreisen ist für Kinder die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich. Er wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt.

Seit dem 1. Januar 2021 werden Kinderreisepässe mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Eine Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebenjahres, möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.

Auch eine Aktualisierung kann jederzeit vor Ablauf der der Gültigkeit erfolgen.

Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf eines Antrages bzw. der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten. Eine entsprechende Vollmacht steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

 

Online-Terminvereinbarung

Neuausstellung  13,00 €
Aktualisierung6,00 €
Verlängerung6,00 €

Der Kinderreisepass wird mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ausgestellt.

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bei Neuausstellung und Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich.
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten // Sorgerechtsnachweis, bei alleinigem Sorgerecht.

Herr Florian Vielberg

Fachbereich 1: Zentrale Dienste Fachdienst: Steuerung Organisation Einwohnerwesen
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Frau Helga Kunz

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Sicherheit und Ordnung Einwohnerwesen
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Frau Manuela Salinus-Berude

Fachbereich 2: Bürgerservice Fachdienst: Sicherheit und Ordnung Einwohnerwesen
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